Die Kosten für die dauerhafte Laser Haarentfernung werden von den Krankenkassen in der Regel nur in seltenen Fällen übernommen, da es sich bei der Entfernung von störenden Haaren (vor allem bei der Körperbehaarung) meistens nur um eine rein kosmetische Angelegenheit handelt, bei der sich die betroffene Person einfach nur gestört von den eigenen Haaren fühlt. Dies ist jedoch noch lange kein ausreichender Grund für eine Kostenübernahme von Seiten der Krankenkasse. Es gibt jedoch Fälle, bei denen die Krankenkasse durchaus die Kosten für eine Haarentfernung Behandlung übernehmen kann und möglicherweise auch übernehmen wird. Dazu gehören beispielsweise Transsexualität und Hirsutismus (übermäßiger Haarwuchs), sowie bestimmte hormonelle Störungen, die gleichzeitig ärztlich behandelt werden sollen.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Krankenkassen die Kosten übernehmen, wenn die Behandlung von einem kosmetischen Dienstleister durchgeführt wurde. In manchen Fällen erfolgt die Kostenübernahme nur, wenn die Behandlung bei einer ärztlichen Praxis stattgefunden hat. Da wir ein kosmetischer Dienstleister sind und keine ärztliche Einrichtung, klären Sie daher am besten vorher mit Ihrer Krankenkasse ab, ob diese die Kosten für eine Laser Haarentfernung Behandlung bei Laser ONE Institut überhaupt übernehmen würde.
Wichtig: Da wir derzeit weder in Austausch, noch in Kooperation mit einer Krankenkasse sind, erfolgt die Abrechnung nicht zwischen uns und der Krankenkasse (wie es im Normalfall bei einer Kostenübernahme durch Krankenkassen üblich ist), sondern zwischen uns und Ihnen. Das bedeutet, Sie bezahlen die Leistung, die Sie bei uns vor Ort erhalten haben in voller Höhe (entweder per Barzahlung, per EC-Karte oder Kreditkarte) im Anschluss einer jeden Behandlung und reichen anschließend eine Rechnung, die wir Ihnen gerne erstellen können, bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Erstattung sollte dann direkt auf Ihr Konto erfolgen.